{"id":20,"date":"2019-03-26T21:15:27","date_gmt":"2019-03-26T20:15:27","guid":{"rendered":"http:\/\/amaso-tec.de\/?page_id=20"},"modified":"2019-03-26T21:15:28","modified_gmt":"2019-03-26T20:15:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/amaso-tec.de\/?page_id=20","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen Amaso Tec GmbH, Neuss, Stand April 2014 <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong> Geltungsbereich (1)  Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder  von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden  erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich  ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,  wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren  Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an  den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchren. (2)  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausf\u00fchrung  dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich  niedergelegt. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinn von \u00a7 310 Abs. 1 BGB. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot<\/strong> Angebotsunterlagen (1) Ist die Bestellung als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so k\u00f6nnen wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. (2) Bei sonstigen Angeboten halten wir uns f\u00fcr 3 Monate an diese gebunden. (3)  An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen  behalten wir uns Eigentums -und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr  solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind.  Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdr\u00fccklichen  schriftlichen Zustimmung. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong> Zahlungsbedingungen (1)  Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten  unsere Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung; diese wird gesondert  in Rechnung gestellt. (2)  Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen  eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der  Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4)  Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist die  Zahlung netto (ohne Abzug) \u00e1 Konto zu leisten und zwar a) 50% Anzahlung nach Auftragserteilung gegen Anzahlungsrechnung. b) 40 % nach Mitteilung an den Besteller, dass die Hauptteilte versandbereit sind. c)  10 % nach Endabnahme Sp\u00e4testens jedoch 4 Wochen nach Lieferung. Es  gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des  Zahlungsverzugs. (5)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche  rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.  Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts insoweit  befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis  beruht. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferzeit<\/strong> (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setztdie Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus. (2)  Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die  rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Kunden  voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3)  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige  Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit  entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt  zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche oder Rechte bleiben vorbehalten. (4)  Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr  eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der  Kaufsache in dem Zeit- punkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme -oder Schuldnerverzug geraten ist. (5)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der  zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgesch\u00e4ft im Sinn von \u00a7 286 Abs. 2  Nr. 4 BGB oder von \u00a7 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen  Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden  Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist. (6)  Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der  Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob  fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer  Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen  ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu  vertretenden grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere  Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise  eintretenden Schaden begrenzt. (7)  Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von  uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die  Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise  eintretenden Schaden begrenzt. (8)  Im \u00dcbrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs f\u00fcr jede vollendete  Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he  von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des  Lieferwertes. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Gefahren\u00fcbergang<\/strong> Lieferung (1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart. (2) F\u00fcr die R\u00fccknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. (3)  Sofern der Kunde es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine  Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt  der Kunde. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 M\u00e4ngelhaftung<\/strong> (1)  M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377  HGB geschuldeten Untersuchungs -und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df  nachgekommen ist. (2)  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner  Wahl zur Nacherf\u00fcllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur  Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der  Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle  zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere  Transport, -Wege, -Arbeits -und Materialkosten zu tragen, soweit sich  diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort  als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. (3)  Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl  berechtigt, den R\u00fccktritt zu erkl\u00e4ren, oder Minderung zu verlangen. (4)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde  Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober  Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit  unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine  vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die  Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise  eintretenden Schaden begrenzt. (5)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft  eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber  die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise  eintretenden Schaden begrenzt. (6)  Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der  Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf  Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens  begrenzt. (7)  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder  der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die zwingende  Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. (9) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren\u00fcbergang. (10)  Die Verj\u00e4hrungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den \u00a7\u00a7 478, 479  BGB bleibt unber\u00fchrt; sie betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre, gerechnet ab Ablieferung  der mangelhaften Sache. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Gesamthaftung<\/strong> (1)  Eineweitergehende Haftung auf Schadensersatz als in \u00a7 6 vorgesehen, ist  -ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs  ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus  Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen  oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7 823  BGB. (2)  Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines  Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser  Aufwendungen verlangt. (3)  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegen\u00fcber ausgeschlossen oder  eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche  Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,  Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehaltssicherung<\/strong> (1)  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller  Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des  Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die  Kaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch uns  liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme der Kaufsache  zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die  Verbindlichkeiten des Kunden abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten  anzurechnen. (2)  Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;  insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,  Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.  Sofern Wartungs -und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der  Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren. (3)  Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde  unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771  ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die  gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO  zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall. Wir  verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der  Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen  nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag  auf Er\u00f6ffnung eines Vergleichs -oder Insolvenzverfahrens gestellt ist  oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so k\u00f6nnen wir  verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren  Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,  die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die  Abtretung mitteilt. (5)  Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird  stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht  geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an  der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache  (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich MWSt) zu den anderen verarbeiteten  Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung  entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter  Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (6)  Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden  untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache  im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,  einschlie\u00dflich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum  Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass  die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als  vereinbart, dass der Kunde uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der  Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr  uns. (7)  Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer  Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit  einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen. (8)  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen  des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer  Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt;  die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Gerichtsstand<\/strong> Erf\u00fcllungsort (1)  Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand;  wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu  verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen Amaso Tec GmbH, Neuss, Stand April 2014 \u00a7 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 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